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Kündigung des Mietvertrags: Worauf ist zu achten?

Kündigung des Mietvertrags: Worauf ist zu achten?
Kündigung des Mietvertrags: Worauf ist zu achten?
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06.05.2024
Adrian Ministrator

Die Kündigung eines Mietvertrags ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen ein sensibler und wichtiger Schritt. Daher ist es entscheidend, sich im Vorfeld genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die entsprechenden Fristen zu informieren, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Aspekte rund um die Kündigung eines Mietvertrags ausführlich erläutert.

Gesetzliche Vorschriften zur Kündigung

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mietverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und können je nach Art des Mietverhältnisses variieren. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter drei Monate zum Monatsende. Bei einer längeren Vertragslaufzeit kann die Kündigungsfrist auch verlängert sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder SMS sowie eine mündliche Kündigung sind nicht ausreichend. Der Mieter sollte die Kündigung per Einschreiben versenden, um einen Nachweis über die Zustellung der Kündigung beim Vermieter zu haben.

Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543 festgelegt. Als Mieter können Sie fristlos kündigen, wenn Sie die Mietwohnung ganz oder teilweise nicht mehr nutzen können. Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung könnte das unerlaubte Eindringen des Vermieters in die Wohnung sein.

Vonseiten des Vermieters kann eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn der Mieter zwei Monate hintereinander die gesamte Miete oder einen Großteil der Miete nicht bezahlt hat. Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung sind:

  • erhebliche Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten
  • unerlaubte Untervermietung der Wohnung
  • Ausübung von nicht genehmigten Gewerbetätigkeiten
  • anhaltende Störung des Hausfriedens

Hinter verschlossenen Türen: Gründe für eine Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Mietverhältnis gekündigt werden kann. Eine der offensichtlichsten Ursachen für eine Wohnungskündigung seitens des Vermieters ist die Nichtzahlung der Miete. Ob aus finanziellen Schwierigkeiten oder aus anderen Gründen: Wenn ein Mieter wiederholt seine Mietverpflichtungen vernachlässigt, bleibt dem Vermieter oft keine andere Wahl, als die Kündigung in Betracht zu ziehen. Ein weiterer Grund für eine Kündigung seitens des Vermieters könnte sein, dass er die Immobilie für persönliche Zwecke nutzen möchte. Wichtig ist, dass der Kündigungsgrund klar und eindeutig im Kündigungsschreiben angegeben wird.

Rückerstattung der Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter leistet. Sie dient dazu, eventuelle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter abzusichern. Sie beträgt in der Regel zwei bis drei Monatsmieten. Für Mieter ist wichtig zu wissen, was bis zur Kündigung des Mietvertrags mit der Mietkaution passiert. Der Vermieter hat hierbei nämlich einige Pflichten.

Er ist etwa dazu verpflichtet, die Mietkaution von seinem eigenen Vermögen getrennt anzulegen. So soll sichergestellt werden, dass die Kaution jederzeit wieder ausbezahlt werden kann. Die Mietkaution muss vom Vermieter zudem verzinst angelegt werden. Diese Zinsen stehen dem Mieter zu und müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution ausgezahlt werden.

Die Rückerstattung der Mietkaution erfolgt üblicherweise nach einer positiven Wohnungsübergabe, bei der keine Schäden festgestellt wurden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Der Vermieter hat das Recht, einen Teil der Kaution bis zur finalen Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Deren Ausstellung kann einige Monate in Anspruch nehmen. Generell muss die Kaution jedoch nach einer bestimmten Frist zurückerstattet werden.

Eine Mietkautionsbürgschaft kann hier eine Alternative zur Hinterlegung einer Kaution auf einem separaten Konto sein. Hierbei übernimmt eine Versicherungsgesellschaft die Bürgschaft für die Kaution des Mieters. Dies kann für Mieter eine finanzielle Erleichterung darstellen, da sie nicht sofort größere Beträge für die Kaution aufbringen müssen. Aber auch für den Vermieter ergeben sich einige positive Aspekte.

Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft für Mieter

  • Vermeidung einer Doppelbelastung durch die Kaution bei Umzug
  • mehr finanzieller Spielraum während der Überbrückungszeit
  • einfacherer Wechsel der Wohnung ohne Bindung großer Geldsummen

Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft für Vermieter

  • Sicherheit durch eine Bürgschaftsgesellschaft
  • keine Verwaltung und Anlage des Kautionsbetrags nötig

Vor der Schlüsselübergabe muss renoviert werden

Bevor die Mietwohnung zurückgegeben wird, müssen in der Regel Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Hier lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Oftmals müssen Wände weiß gestrichen und Bohrlöcher verspachtelt werden. Der Aufwand ist also relativ gering und die Arbeit kann auch von Laien ausgeführt werden. Zudem müssen Sie die Wohnung „besenrein“ übergeben. Dem Vermieter dürfen also keine verschmutzten Räume hinterlassen werden.

Hierbei ist zu beachten, dass der Mieter nicht für normale Abnutzungserscheinungen verantwortlich ist, sondern nur für Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Es ist ratsam, vor der endgültigen Wohnungsübergabe ein detailliertes Übergabeprotokoll anzufertigen. Dieses Dokument dient dazu, eventuell vorhandene Schäden oder Mängel zu verzeichnen. Zudem dient das Übergabeprotokoll als Beweisstück, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte und der Vermieter nachträglich noch Schäden reklamiert. So können Sie sich mit Rechtssicherheit von der alten Wohnung verabschieden.

Einen guten Start im neuen Zuhause wünscht Ihnen
Ihr umzuege.de-Team

Erfahrene Profis

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